Grundbuch: Was ist das und welche Prinzipien gelten dort?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Auskunft über bestehende Rechtsverhältnisse an einem Grundstück gibt.

Jeder kann Einsicht gewährt bekommen, wenn er nach §12 GBO ein „berechtigtes Interesse“ an dieser Einsicht darlegt.

Unter einem Rechtsverhältnis versteht man:

  • Wer ist der Eigentümer?
  • Welche Belastungen ruhen auf dem Grundstück?
  • Welche Rangfolge besteht?
  • Gibt es gar einen eingetragenen Widerspruch gegen die Richtigkeit einer Eintragung im Grundbuch

Und was ist das Grundbuchrecht?

Das Grundbuchrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und dem Grundbuchwesen befasst. Es ist in Deutschland Teil des Sachenrechts, das sich mit beweglichen Sachen und Grundstücken auseinandersetzt.

Im Grundbuch gelten allerdingt einige Prinzipien:

Es herrscht Buchungszwang nach §§ 873, 875 BGB…

Bedeutet, dass rechtsgeschäftliche Begründungen oder Veränderungen von Rechten zwingend der Eintragung in das Grundbuch bedürfen. Also „kein Recht ohne Eintragung“. Ausnahmen wären Rechtsnachfolge im Erbrecht und Eigentumserwerb durch Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung, sowie Eigentum von Bund, Ländern, Städten

… Beweisfunktion des Grundbuches und Richtigkeitsvermutung des Grundbuches nach § 891 BGB

            Dritte können sich auf die Aussage und Angaben verlassen

… Gutglaubenschutz nach § 892 BGB

Dritte können sich auf die Richtigkeit der Eintragung verlassen und erwerben von einem zu Unrecht eingetragenen immer gutgläubig. Beseitigt wird der Gutglaubenschutz durch die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuches § 899 BGB



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