Was ist eigentlich eine Tippgeberprovision? Wir klären auf!

 

Um neue Verkaufsaufträge zu gewinnen, ersuchen viele Makler Hinweise von Privatpersonen. Diese werden im Erfolgsfall durch die sogenannte Tippgeberprovision entlohnt. Sie entspricht meist einem Prozentsatz der Maklerprovision.

 

Was darf ein Tippgeber im Immobilienbereich tun?

Ein Tippgeber darf im Immobilienbereich lediglich Immobilienverkäufer/- käufer an gewerberechtlich befugte Vermittler unter Ausschuss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vermitteln.

Es bedarf einen schriftlichen Vertrag zwischen Tippgeber und Immobilienmakler.

 

Höhe der Tippgeberprovision

Die Höhe der Tippgeberprovision variiert je nach Maklerbüro. In den meisten Fällen wird für ihre Berechnung von der Maklercourtage ausgegangen. Von dem, was der Makler beim Verkauf verdient, erhalten Sie also zwischen 5 und 10 %.

 

Gesetzliche Regelung

Für die genaue Höhe der Tippgeber gibt es keine gesetzlich einheitlichen Regelungen. Während die Maklerprovision gesetzlichen Regularien unterliegt, bleibt die Höhe der Tippgeberprovision also Auslegungssache.

Wann der Provisionsanspruch fällig wird? Soweit keine vorrangig zu beachtenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen, wird der Anspruch auf Provision am letzten Tag des Monats fällig, in dem der Unternehmer bzw. Arbeitgeber über ihn abzurechnen hat §87a Abs. 4 HGB.

 

Steuerpflicht

Ob der Tippgeber seinen Anteil der Provision versteuern muss, ist davon abhängig, wie hoch seine erhaltenen Provisionen im Jahr sind. Solange diese Einkünfte im Jahr unter der Freigrenze von 256 € liegen, bleiben sie allerdings steuerfrei. (BFH-Urteil vom 21.09.2004, Az. IX R 13/02)



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